Ihre Rechte als Fluggast
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Sehr geehrte Kunden,
vielleicht hatten Sie als Urlauber oder Geschäftsreisender auch schon einmal Probleme mit Ihrer Fluggesellschaft.
Im Bereich der Fluggastrechte hat sich in den letzten Jahren sehr viel getan. Über die neuesten Entwicklungen möchten wir Sie auf dieser Seite informieren.
Flugreisende in der Europäischen Union können seit dem 17. Februar 2005 weiterreichende Rechte gegenüber den Fluggesellschaften geltend machen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 befasst sich mit vier Kategorien von inakzeptabler Beförderungsleistung: Nichtbeförderung, Annullierung, Verspätung und Höher- beziehungsweise Herabstufung.
Alle Details zu dem Thema erfahren Sie beim Luftfahrtbundesamt LBA:
Fluggastrechte bei Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung.
Seit 1-2 Jahren gibt es hier ausserdem einen neuen Trend.
Fast monatlich gibt es neue Portale die sich auf das Einfordern Ihrer Rechte als Fluggast bei Verspätungen und anderen Entschädigungsansprüchen spezialisiert haben.Hier finden Sie die Links zu den aktuell bekanntesten Portalen.
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