Lenk & Ruhezeiten
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Sehr geehrte Kunden,
zu Ihrer Sicherheit werden unsere Fahrer regelmäßig vom Bundesamt für Güterverkehr geprüft.
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen welche für die Planung, z.B. Ihrer Wochenendreise, zu beachten sind.
Tägliche Lenkzeit
Beträgt maximal 9 Stunden; zweimal pro Woche sind 10 Stunden erlaubtLenkzeitunterbrechung
Die Fahrt muss nach maximal 4,5 Stunden für mindestens 45 Minuten unterbrochen werden. Diese Lenkzeitunterbrechung kann aufgeteilt werden in ein 15 minütige Pause, gefolgt von einer 30 Minütigen.Tägliche Ruhezeit
Die tägliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden. Diese darf allerdings ohne Ausgleich 3 x pro Woche auf 9 Stunden verkürzt, und an den anderen Tagen aufgeteilt werden: in eine dreistündige Ruhezeit auf die dann eine neunstündige folgen muss.Wöchentliche Ruhezeit
Die wöchentliche Ruhezeitbeträgt 45 Stunden. Wenn innerhalb der nächsten 3 Folgewochen ein Ausgleich erreicht wird, darf jede zweite WRZ auf 24 Stunden verkürzt werden. Die fehlenden 21 Stunden sind an eine bestehende TRZ oder WRZ anzuhängen!12-Tages-Regelung
Hier darf bei einer Reisegruppe und einem Aufenthalt von mindesten einem ganzen Kalendertag im Ausland die verkürzte Wochenruhezeit zwischen zwei 45-Stunden Wochenruhezeiten ganz auf einen späteren Zeitpunkt innerhalb der nächsten drei Folgewochen verschoben werden. (Fahrtenblatt + DigiTach]Lenkzeit zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten
Maximal 56 StundenLenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen
Doppelwochenlenkzeit maximal 90 Stunden In einigen wenigen Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gibt es nationale Vorschriften welche dann vor den oben aufgeführten gelten.Flughafentransfer-OWL Fa. Peter Türk
Leuchte 6a
32657 Lemgo
Telefon: +49(0)5261-187218
Fax: +49(0)5261-17313
Email: info@flughafentransfer-owl.de
Ust.-Id.: DE171971011
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